KFW-Förderung für das Effizienzhaus 40-KFN+QNG
Informationen für die Förderung Ihres Effizienzhauses 40- KFN+QNG
Die Kredithöhe für ein Effizienzhaus richtet sich stets nach seiner Energieeffizienz. Dank unseren innovativen Energiespar- und Nachhaltigkeits-Paketen, bestehend aus sorgfältig abgestimmten Dämmungs-, Heizungs- sowie Technik- und Ausstattungs-Paketen, können Sie Ihr Danhaus so gestalten, dass es den hohen Nachhaltigkeitsstandard eines Effizienzhauses 40-KFN+QNG erfüllt. Auf diese Weise ist es möglich, für Ihr Effizienzhaus 40-KFN+QNG die KfW-Förderung mit einem Kreditbetrag in Höhe von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit zu erhalten*.
* Um von den Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) zu profitieren, muss Ihr Danhaus den Anforderungen eines Effizienzhauses 40 gerecht werden. Es sollte ebenfalls die Emissionskriterien des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium” (QNG-PREMIUM) erfüllen und darf nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.kfw.de.
Arten der Finanzierung
Bei der Kreditbeantragung haben Sie die Möglichkeit, über unseren Finanzierungspartner zwischen zwei Finanzierungsoptionen zu wählen:
Annuitätendarlehen
Diese Art der Finanzierung zeichnet sich durch die tilgungsfreie Anlaufzeit aus. In den ersten Jahren werden lediglich Zinsen beglichen. Anschließend erfolgen monatliche Ratenzahlungen in gleichbleibender Höhe, bestehend aus Zins- und Tilgungskomponenten. Der Tilgungsanteil steigt im Laufe der Zeit, während der Zinsanteil abnimmt.
Die Laufzeit dieser Finanzierung kann auf bis zu 35 Jahre festgesetzt werden, wobei eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren möglich sind.
Endfälliges Darlehen
In dieser Finanzierungsoption sind lediglich Zinszahlungen über die gesamte Dauer erforderlich. Der gesamte Kreditbetrag wird zum Ende der Laufzeit in einer einzigen Zahlung zurückgezahlt.
Die Laufzeit dieser Finanzierung beträgt 4 bis 10 Jahre, wobei auch die Zinsen für diese Zeitspanne festgelegt werden.